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Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes geht in die Vernehmlassung

Ein gutes halbes Jahr nach der EU hat nun auch die Schweiz zumindest einen Vorentwurf für ein deutlich schärferes Datenschutzgesetz. Was sind die Ziele und welche Änderungen bringt die Revision?

Die Revision soll den Datenschutz stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gewährleisten. Letzteres bedingt unter anderem eine Annährung ans europäische Recht. Nur dann nämlich wird die Europäische Kommission der Schweiz einen angemessenen gesetzlichen Datenschutz bestätigen. So bleibt unter anderem die grenzüberschreitende Datenübermittlung möglich. Bei aller Angleichung wurden aber einige umstrittene Artikel der EU bewusst nicht übernommen (z.B. Beweislastumkehr und Recht auf Datenportabilität).

Was ändert sich?

Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992:

  • Härtere Strafen bei Verstössen: Die maximale Busse wird von CHF 10‘000 auf CHF 500‘000 erhöht und wenn die berufliche Schweigepflicht verletzt wird, droht neu eine Freiheitsstrafe. Ausserdem wird die Verjährungsfrist verlängert.
  • Unter den Begriff „Datenbearbeitung“ fallen neu auch das Speichern und Löschen von Daten.
  • Vom DSG betroffen sind sowohl „Verantwortliche“, die über den Zweck, die Mittel und den Umfang der Datenbearbeitung entscheiden als auch „Auftragsbearbeiter“, die im Auftrag des Verantwortlichen die Daten bearbeiten.
  • Die Daten juristischer Personen fallen nicht mehr unter das DSG, da diese durch andere Gesetze (Persönlichkeitsschutz, unlauterer Wettbewerb, Urheberrecht) abgedeckt sind.
  • Mehr Kompetenzen für den Datenschützer: Er kann im Anschluss an eine Untersuchung eine Verfügung erlassen.
  • Erhöhte Transparenz der Datenbearbeitung: Die Informationspflicht bei der Datenbeschaffung wird ausgeweitet. Unter anderem muss über vollständig automatisierte Entscheide (z.B. durch Algorithmen) informiert werden.
  • Mehr Einflussnahme der betroffenen Personen auf ihre Daten unter anderem durch ein ausdrückliches Recht auf Löschung von Daten sowie durch die Stärkung des Auskunftsrechts. Zudem werden Verfahren gegen private Verantwortliche von den Gerichtskosten befreit.

Zurzeit läuft die Vernehmlassung. Es ist also noch offen, wann und in welcher Form diese Revision in Kraft tritt.

 

Weiterführende Links:

simsa Newsletter März 2017

Bundesgesetz über den Datenschutz, Vorentwurf

Erläuternder Bericht zum Vorentwurf

Blogartikel GDPR - Die neue Datenschutzverordnung der EU betrifft auch Schweizer Firmen

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