Google muss FBI Zugriff auf Daten ausserhalb der USA geben
Ein kürzlich getroffenes Gerichtsurteil in den USA wirft neue Fragen zur Nutzung von Cloud-Services auf.
Der Internet-Gigant Google muss gemäss einem Gerichtsentscheid dem FBI private E-Mails seiner Kunden zur Verfügung stellen. Dies soll laufende strafrechtliche Ermittlungen unterstützen. Dass in den USA Mails mitgelesen werden, ist nichts Neues. Das Spezielle an diesem Urteil ist allerdings, dass nicht mehr nur E-Mails, die auf Servern in der USA gespeichert sind, weitergegeben werden müssen, sondern auch jene, die auf ausländischen Servern abgelegt sind. Nachdem vor einigen Monaten in einem ähnlichen Fall zugunsten von Microsoft entschieden wurde, bedeutet das aktuelle Urteil einen herben Schlag für den Datenschutz.
Ausserdem wirft es neue Fragen und Bedenken gegenüber Hosting-Anbietern aus den USA auf, darunter auch zahlreiche Cloud-Dienstleister. Dieses Urteil hat gezeigt, dass man sich nicht wirklich sicher sein kann, dass in der Cloud gespeicherte Daten nicht an die US-Geheimdienste weitergegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Rechenzentren des Dienstleisters stehen, ausschlaggebend ist lediglich dessen Sitz. Bietet ein US-amerikanischer Konzern also beispielsweise seine Dienstleistungen in Schweizer Rechenzentren an, bedeutet das für Schweizer Kunden noch nicht, dass die Daten sicher vor fremden Blicken sind. Das spricht im Gegenzug für Schweizer Hosting-Anbieter mit Rechenzentren in der Schweiz, da diese nicht unter dem Einfluss der USA stehen.
Weiterführende Links
Computerworld: Google muss FBI Mails von Auslands-Servern zur Verfügung stellen
Handelszeitung: Gericht zwingt Google zu Datenherausgabe an das FBI